Information zur Nutzung
Benutzungsordnung
Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben. Wir bitten unsere Benutzerinnen und Benutzer, die nachfolgenden Bedingungen zum Verleih unserer Medien zu lesen und durch Unterschrift anzuerkennen
Die Bücherei Bad Waltersdorf ist öffentlich und steht den BenutzerInnen unter Beachtung der Bibliotheksordnung zur Entlehnung von Medien zur Verfügung. Es werden ca. 4500 Medien wie Bücher und Zeitschriften zum Verleih angeboten. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang bzw. unserer Homepage www.buecherei-badwaltersdorf.bvoe.at.
Einschreibung
Die Anmeldung erfolgt persönlich, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Angabe folgender Daten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, sowie E-Mail und Telefonnummer, wenn vorhanden. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur mit schriftlicher Zustimmung und Haftungserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Jede/r BibliotheksbenutzerIn erkennt mit der Unterschrift die jeweils gültige Bibliotheksordnung an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt. Mit der Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben und diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bücherei Bad Waltersdorf. Namens- und Adressänderungen müssen der Bibliothek bekannt gegeben werden.
Entlehnbedingungen
Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.
Die BibliothekarInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.
Die Entlehnfristen sind einzuhalten. Wenn die Medien nicht von jemand anderem vorbestellt sind, kann die Entlehnfrist verlängert werden. Die Verlängerungsdauer entspricht dem Erstentlehnungszeitraum. Im Interesse aller ersuchen wir um sorgsamen Umgang mit den Medien und um fristgerechte Rückgabe.
Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt in unserem Interesse, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind.
Entlehnfristen
Die Entlehnfrist beträgt drei Wochen. Die erste zu entrichtende Verleihgebühr gilt für diese Frist, auch wenn die Medien früher zurückgebracht werden. Wenn Medien vergriffen sind, können diese reserviert werden. Wenn die Medien zurückgegeben werden, werden wir diese für die Dauer von 3 Wochen für Sie reservieren.
Entlehngebühren
Die Entlehnung von Medien ist gebührenpflichtig. Es gibt Einzelgebühren und Jahreskarten. Art und Höhe der Entlehngebühren sind in der Gebührenordnung aufgelistet, die Teil dieser Bibliotheksordnung ist. Preisanpassungen und Änderungen vorbehalten.
Schadenersatz
Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.